Die Norm EN 13157 A1, häufig auch als EN13157A1, EN-13157 oder EN 13157 bezeichnet, definiert die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für manuelle Winden, Handseilwinden und andere Hebezeuge.
Sie bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von handbetriebenen Hebezeugen in Europa. Diese Norm gilt insbesondere für Handseilwinden, manuelle Winden und andere manuell betriebene Hebezeuge, die zum Heben, Ziehen oder Bewegen von Lasten eingesetzt werden.
Der Missbrauch der CE-Kennzeichnung tritt häufig dann auf, wenn eine Selbstzertifizierung durch Hersteller oder Importeure erfolgt, ohne dass eine tatsächliche Konformität zur EN 13157 A1 (EN13157A1 / EN-13157) besteht.
Solche manuellen Winden oder Handseilwinden können erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen.
Eine Handseilwinde oder ein manuelles Hebezeug, das nicht der Norm EN 13157 A1 entspricht, darf nicht CE-gekennzeichnet sein. In diesem Fall erfüllt das Hubsystem nicht die Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie, wofür der Inverkehrbringer bzw. Betreiber verantwortlich ist.
Nachfolgend sind einige der wichtigsten Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Handseilwinden, manuellen Winden und Hebezeugen aufgeführt. Diese Liste ist nicht vollständig, stellt jedoch die wesentlichen sicherheitsrelevanten Punkte dar.
Generell gilt, dass die Handseilwinde einen Sicherheitskoeffizienten von mindestens Faktor 4 vorweisen muss (Beispiel: Eine 150kg Handseilwinde muss 600kg Last heben können bevor die Handseilwinde bricht).
Ein sicheres selbstbremsendes System ist für alle manuellen Hebezeuge, einschließlich Handseilwinden, zwingend vorgeschrieben.
Ziehen (Schleppen)
Heben
Ein selbstbremsendes System ist für sämtliche Hubsysteme obligatorisch.
Zur Erinnerung, die Norm EN13157 A1 definiert Heben als eine Änderung der Höhe in Bewegung. Dazu gehören vertikale und horizontale Bewegungen der Last sowie jegliche daraus enstehende Kombination.
Ist das selbstbremsende System einer manuellen Winde oder eines Hebezeugs teilweise oder vollständig deaktiviert, darf die Kurbel nicht ohne Werkzeug entfernbar oder demontierbar sein, sofern sie sich nicht in einer sicheren Position befindet.
Alle inneren und äußeren Zahnräder sowie hervorstehende bewegliche Teile (z. B. Trommel oder Antriebselemente) einer Handseilwinde müssen durch ein geeignetes Schutzgehäuse abgedeckt sein, um Verletzungen zu vermeiden.
Der Trommeldurchmesser bei manuellen Winden ist abhängig von Seiltyp und Anwendung muss jedoch 9x größer sein als der Durchmesser des genutzten Seils.
Ein zu geringer Durchmesser kann:
Zusätzlich muss die Trommel einer Zerdrückung unter Last standhalten.
Die Befestigung von Seil oder Spanngurt an der Handseilwinde oder manuellen Winde muss genormt sein und einer dreifachen Nennlast standhalten.
Alle verwendeten Seile und Spanngurte für manuelle Hebezeuge müssen den geltenden europäischen Normen entsprechen.
Besondere Vorsicht ist bei beschädigten oder minderwertigen Spanngurten geboten:
Die von Goliath hergestellten und verkauften Winden entsprechen der Norm EN 13157-A1 wenn nicht anders ausgewiesen. Hierzu zählen unsere AFD, AFID, TS und TPV sowie CS Reihe.
Einzig unsere Ratchenwinden (N-Serie) entsprechen nicht der Norm, da kein selbstbremsendes Sicherheitssystem installiert ist sondern eine manuelle Ratsche.